Ablauf & Kosten

Der Ablauf

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Die Verordnung für logopädische Therapie

Für die logopädische Therapie benötigen Sie eine Verordnung von einer Fachärztin/einem Facharzt (Kinderarzt, Zahnarzt, HNO-Arzt, Neurologe).
Auf dieser muss folgendes notiert sein: „10x logopädische Therapie á 60 Minuten (T3)“

Chefärztliche Bewilligung

Diese Verordnung muss dann von Ihrer zuständigen Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden (aktuell nur bei SVS und KFA nötig), damit ein Teil der Kosten rückerstattet werden kann.

Der erste Termin

Die Inhalte und Ziele der logopädischen Therapie so wie die tatsächliche Dauer der Einheiten, werden nach dem ersten Kennenlernen, einem ausführlichen Anamnesegespräch und der logopädischen Diagnostik entschieden.

Der Antrag auf Refundierung

Ich bin Wahllogopädin. Das bedeutet: mit der bewilligten Verordnung und der Zahlungsbestätigung kann die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden, um einen Teil der Kosten zurückzubekommen.

Die Höhe des zurückerstatteten Beitrags variiert je nach Krankenkassa und kann zwischen 40-70% liegen. Der restliche Teil muss selbst getragen werden oder wird gegeben Falls durch eine Zusatzversicherung übernommen.

Erst, wenn der gesamte Rechnungsbetrag bezahlt wurde, kann die Refundierung bei Ihrer Krankenkasse angesucht werden.

Je nach persönlicher Situation bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, um zusätzliche finanzielle Unterstützung für logopädische Therapie anzusuchen. Wenn Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie mich gerne an. Ich informiere Sie über mögliche Anlaufstellen.

Die Kosten

Haben Sie vorab Fragen zur Verordnung, den Kosten oder dem Ablauf der Therapie, kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder per Mail.